Umweltberatung

» Sie wollen die Risiken für das Unternehmen und die Umwelt reduzieren:
Wir schaffen den organisatorischen Rahmen dazu!

Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001:2009

Betrieblicher Umweltschutz in Form von Umweltmanagementsystemen etabliert sich mehr und mehr als unverzichtbarer Baustein einer modernen Unternehmensführung im Rahmen einer weitgreifenden unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie. Ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2009 koordiniert und systematisiert durch entsprechend festgelegte und dokumentierte Regelungs- und Kontrollmechanismen die Aktivitäten des betrieblichen Umweltschutzes. Daraus ergibt sich die Möglichkeit der Verringerung der schädlichen betrieblichen Auswirkungen auf die Umwelt. Kern dieses Managementsystems bildet die exakte Kenntnis über Art und Menge der betrieblichen Stoff- und Energieflüsse. Zusätzlich deckt das System häufig auch Verbesserungspotentiale in der Betriebsorganisation sowie Einsparpotentiale für Energie, Stoffe, Abfall und Abwasser auf, was zur Risikominimierung und Kosteneinsparung beiträgt. Auch bildet es die Grundlage für die Einhaltung der Konformität im sehr komplexen Umweltschutzrecht. Wir stellen bei Bedarf auch den externen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und/oder für Abfall.

 

Die Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit, von Kunden, Behörden, Banken und Versicherungen in die Umweltleistung des Unternehmens verbessert das Image und die Wettbewerbsfähigkeit. Eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001:2009 macht aufgrund ihrer weltweiten Gültigkeit besonders für exportorientierte Unternehmen Sinn.

 

Öko-Audit nach EMAS III – VO (EG) Nr. 1221/2009

Die von der Europäischen Union erlassene Verordnung VO (EG) 1221/2009, auch EMAS III genannt, hat sich als weiterführende Grundlage für die Einführung eines Umweltmanagementsystems bewährt. Öko-Audit ist in der Öffentlichkeit beliebter als die privatrechtliche Norm DIN EN ISO 14001:2009, da ein entscheidender Punkt dieser Norm die Einbeziehung der Öffentlichkeit durch einen regelmäßigen Umweltbericht ist. Hierin unterscheidet sie sich sehr wesentlich von der ISO 14001, die eine derartige Pflicht nicht beinhaltet. Die Validierung des Umweltmanagementsystems nach EMAS III durch einen Umweltgutachter führt zu einigen umweltrechtlichen Vollzugserleichterungen und zur Reduzierung umweltrechtlicher Gebühren.


Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Durch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung haben Unternehmen, die im Bereich der Einsammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen tätig sind, die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten mit Hilfe eines Gütesiegels zertifizieren zu lassen. Die festgelegten Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes, an die Fach- und Sachkunde sowie Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers und des Personals zielen auf ein hohes Qualitätsniveau ab. Mit der Efb-Zertifizierung entfällt die Pflicht zur Einholung einer abfallrechtlichen Transportgenehmigung und das privilegierte Nachweisfahren kann genutzt werden. Viele Unternehmen und Kommunen beauftragen ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Mit der Efb-Zertifizierung kann auch die Zertifizierung nach der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) und nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erfolgen.

 

Enviromental Due-Dilligence (Umweltvorsorge beim Unternehmenskauf)

Der Kauf von Unternehmensstandorten oder ganzer Unternehmen wird im Zuge der Globalisierung immer mehr zur Normalität. So spricht häufig die Zusammenlegung oder Erweiterung der Produktpalette, die Ausdehnung des Absatzmarktes, die Übernahme der Kundenkontakte und die Gewinnung zusätzlichen Know-how´s für den Unternehmenskauf.

 

Allerdings birgt eine Übernahme eine Reihe von Risiken mit sich, sowohl finanzieller Art, ganz besonders aber auch Umweltrisiken. Dies gilt besonders dann, wenn das kaufende Unternehmen die geltenden Umweltstandards sowie die Entsorgungssituation nicht kennt und/oder nicht darüber informiert ist, wie der zum Kauf anstehende Betrieb diesen Umweltanforderungen nachkommt. Wir bieten daher nicht nur Financial Due-Dilligence sonder auch Enviromental Due-Dilligence an. Die Erhebung der Umweltdaten und Umweltinformationen vor dem Kauf eines Unternehmens ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.

 

Beispielweise sind folgende Fragestellungen abzuarbeiten:

 

  1. Bestehen Schadstoffkontaminationen des Firmengeländes (Altlasten)?
  2. Gibt es, oder drohen Umwelthaftungsansprüche Dritter?
  3. Sind staatliche Anordnungen oder Restriktionen vorhanden oder zu erwarten?
  4. Erfüllt der Betrieb derzeit alle Umweltschutzvorschriften und Auflagen?
  5. In welchem Zustand befinden sich die Umweltschutzeinrichtungen?
  6. Entsprechen die Produktionsanlagen dem Stand der Umwelttechnik?
  7. Sind die Produktionsanlagen auf eine effiziente Rohstoff- /Energieverwendung ausgelegt?
  8. Welche Kosten sind für erforderliche Nachrüstmaßnahmen zu erwarten?
  9. Reichen die Entsorgungskapazitäten für Abfälle und Abwässer aus?

 

Unsere anerkannten Sachverständigen beantworten diese und andere Fragen im Rahmen von eingehenden Recherchen und Analysen. Ferner unterstützen wir beim Aufbau und der Weiterentwicklung der o. g. Managementsysteme sowie der Zertifizierung/Validierung.

 

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